Rauchmelder

Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden. 95% davon erleiden eine tödliche Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid bzw. Kohlendioxid. Das Gefährliche an diesen Gasen ist, dass sie geruchlos sind und bereits wenige Atemzüge zum Tode führen können.
Besonders die Nachtzeit fordert die meisten Todesopfer, da sie im Schlaf vom Brand überrascht werden. Und das nur, weil sie nicht gewarnt werden! Wer warnt sie?

Verlassen Sie sich daher nicht darauf, dass es bei Ihnen nicht brennen wird. Technische Defekte sind eine häufige Brandursache, die Sie nicht oder nur begrenzt beeinflussen können. Aber sie können es beeinflussen frühzeitig gewarnt zu werden.

Installieren Sie Rauchmelder:

Als Mindestschutz installieren Sie bitte im Flur pro Etage und in jedem Schlafzimmer einen Rauchmelder. Erweitern Sie Ihren Schutz abhängig von Ihrer Raumnutzung mit weiteren Rauchmeldern.

In einer Wohnung:
Flur = Mindestschutz
Eltern- und Kinderschlafzimmer = Mindestschutz
alle übrigen Zimmer = optimaler Schutz

 

In einem Haus:
Flur = Mindestschutz
Eltern- und Kinderschlafzimmer = Mindestschutz
Keller = Mindestschutz
alle übrigen Zimmer (Dachboden) = optimaler Schutz

Installationshinweise:

  • Befestigen Sie Ihre Rauchmelder immer an der Zimmerdecke in der Raummitte
  • Halten Sie mindestens 50 cm Abstand zu den Seitenwänden
  • Meiden Sie Umgebungen mit starker Zugluft (Bsp. Luftschächte, Absauganlagen)
  • Rauchmelder eignen sich weniger für Küche oder Bad (Fehlauslösung durch Dampf/Rauch)
  • Installieren Sie in Küche und Bad im Idealfall einen WÄRMEMELDER.Funktionsweise eines Rauchmelders:Rauchmelder nutzen das foto – elektronische Streulichtprinzip. Hierbei durchleuchtet eine Lichtquelle mit einem Prüfblitz in kurzen Abständen die Messkammer des Rauchmelders. Ab einer bestimmten Konzentration von Rauchpartikeln wir der Lichtblitz reflektiert und von einer Fotozelle aufgefangen. Dies löst einen akustischen Alarm aus, der Sie selbst aus dem Tiefschlaf weckt.

Gesetze:

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Mit Stand Juli 2016 haben alle 16 Länder die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. Zuletzt hat Berlin im Juni 2016 seine Bauordnung ergänzt. Die Rauchmelderpflicht trat dort für Neubauten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Rauchmelder Lebensretter
Bilder und Grafiken mit freundlicher Unterstützung von eobiont GmbH.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

 

Bildquelle: http://www.feuerwehr-huntlosen.de/rauchmelderpflicht-ab-dem-31-12-2015/